Deutsche Einrichtungen
In Brandenburg


Regional benachbarte Standorte kooperieren miteinander und pflegen einen engen Austausch.

Alle Einrichtungen sind durch die zuständigen Landesjugendämter nach § 45 SGB VIII betriebserlaubt.

Die Einrichtungen sind geprägt von dem hohen Engagement der dort tätigen MitarbeiterInnen und haben ein individuelles Profil, das sich in den Konzeptionen niederschlägt.

Gerne lassen wir Ihnen die Konzeptionen zukommen. Diese bieten einen ersten Einblick in die Struktur und Arbeitsweise innerhalb der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung. Ihre Eindrücke können in einem persönlichen Gespräch vertieft werden.










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